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Unsere Abrechnung

Ambulant betreute, gesetzlich versicherte Patienten werden auf Grundlage des einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) von uns direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen abgerechnet. Privatpatienten und gesetzlich versicherte Patienten im stationären Aufenthalt werden nach den Maßgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Sollten Sie Fragen zu einer unserer Abrechnungen haben oder es Rückfragen seitens Ihrer Versicherung geben, dann wenden Sie sich gerne an uns unter 06252 98099 20 oder per E-Mail über unser Kontaktformular.

Wirtschaftlichkeitsbonus Labor:

für bestimmte Untersuchungsindikationen können Kennnummern (vormals: Ausnahmeziffern) angegeben werden, die dazu führen, dass einzelne Laborleistungen aus den Laborkosten zur Ermittlung des Wirtschaftlichkeitsbonus herausgerechnet werden. Zu jeder Kennnummer gibt es einen Ziffernkranz herausgerechneter GOP. Bei der Behandlung onkologischer Patienten würde z. B. durch die Kennziffer 32012 (Erkrankungen unter antineoplastischer Therapie oder systemischer Zytostatika-Therapie und/oder Strahlentherapie) der GOP 32527 (durchflußzytometrische Untersuchungen mit Ausnahme des Immunstatus) aus dem Wirtschaftlichkeitsbonus herausgerechnet. Die behandelnden Ärzte geben die Kennnummern nur noch auf der Abrechnung gegenüber ihrer KV an und nicht mehr auf dem Laborauftrag.

Die Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 19.4.3 EBM (Indikationsbezogene Diagnostik hämatologischer Neoplasien) können nur durch Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder-Hämatologie und -Onkologie, Fachärzte, die an der „Onkologie-Vereinbarung“ (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) teilnehmen, veranlasst werden. Von der durch unser Labor angebotenen Diagnostik betrifft dies vor allem die Chimärismusanalyse nach allogener Stammzelltransplantation (GOP 19434) sowie B- oder T-Zell-Klonalitätsuntersuchungen (GOP 19433) und dem molekulargenetischen Nachweis einer minimalen Resterkrankung bei hämatologischen Neoplasien (GOP 19435).

 

Kontakt

 

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Befund- und Anfrage zu Proben:

Mo - Fr, 8:00 – 17:00 Uhr
Tel. 06252 98099 20

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Mo - Fr, 8:00 – 17:00 Uhr
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